Human Resource Management
Master
Academic Degree
Master of Arts (M.A.)
Faculty
Wismar Business School
Campus / Distance learning
Studies on campus
Normal period
3 Semester (bei einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit 210 Credits); zzgl. 16 Wochen Vorpraktikum bei einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit 180 Credits
Start of studies
to the summer semester
Place of study
Wismar
Classroom Languages
german
Accreditation
This course has an accreditation
Erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Bachelor-Studiengang einer nationalen, oder internationalen Hochschule, in dem grundsätzlich mindestens so viele Leistungspunkte erworben wurden, dass deren Summe unter Einschluss der in dem betreffenden Masterstudiengang zu erwerbenden Leistungspunkte mindestens 300 beträgt, mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser.
Kann die Gesamtnote von 2,5 nicht nachgewiesen werden, muss die Abschlussarbeit mit einer Modulnote von 2,0 oder besser bestanden worden sein. Eine einschlägige Berufspraxis kann die Gesamtnote verbessern. Wird eine mindestens einjährige Berufspraxis (in Vollzeit oder äquivalent ausgeübte Berufstätigkeit) nachgewiesen, so führt dies zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses um 0,1 pro Berufsjahr. Über die Anrechenbarkeit entscheidet das Prüfungsamt im Einzelfall.
Lautet die Gesamtnote 3,3 oder schlechter, erfolgt keine Zulassung.
Bachelor-Absolventen, deren Studium einen Arbeitsaufwand von 180 Credits umfasst, können auf Antrag eine einschlägige Berufspraxis, bzw. ein Praktikum im Personalwesen von mindestens 16 Wochen in Vollzeit, oder anteilig länger in Teilzeit mit maximalen 30 Credits angerechnet bekommen, sofern die betreffende Institution über einen formal ausgewiesenen Organisationsbereich für Personalangelegenheiten verfügt und die Berufspraxis, bzw. das Praktikum in diesem Organisationsbereich absolviert wurde, oder aber der Zweck der Institution sich insgesamt auf Personaldienstleistungen bezieht. Die Praxis ist durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nachzuweisen. Über die Anrechenbarkeit entscheidet die Studiengangsleitung.
Kann bei der Entscheidung über die Gewährung des Zugangs zum Masterstudium die Anzahl von 210 Credits aus dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss noch nicht nachgewiesen werden, muss die genannte einschlägige Berufspraxis, bzw. das Praktikum im Umfang von 30 anrechenbaren Credits bis zur Zulassung zur Master-Thesis erworben werden.
Details zur Zulassung finden Sie in den entsprechenden Ordnungen. Die Zulassung ist derzeit noch vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.