Human Resource Management

Master

Akademischer Grad

Master of Arts (M.A.)

Fakultät

Wirtschaftswissenschaften

Präsenz- / Fernstudium

Präsenzstudium

Regelstudienzeit

3 Semester (90 ECTS) bei grundständigem Abschluss mit 210 ECTS – 4 Semester (120 ECTS) bei grundständigem Abschluss mit 180 ECTS

Studienbeginn

jeweils zum Sommersemester

Studienort

Wismar

Unterrichtssprachen

Deutsch

Akkreditierung

Der Studiengang ist akkreditiert

Voraussetzungen für die Zulassung
  • erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Bachelorstudiengang an einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser. Dieser Abschluss muss zusammen mit dem Abschluss des Masterstudiums (90 ECTS) zusammen 300 Credits (ECTS) ergeben.
  • kann die Gesamtnote von 2,5 nicht nachgewiesen werden, muss die Abschlussarbeit mit einer Modulnote von 2,0 oder besser bestanden worden sein. Einschlägige Berufspraxis kann die Gesamtnote verbessern. Bei Nachweis einer mindestens einjährigen Berufspraxis (Vollzeittätigkeit oder entsprechende Tätigkeit) wird die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses um 0,1 pro Berufsjahr verbessert. Über die Anrechnung entscheidet das Prüfungsamt im Einzelfall.
  • Bachelor-Absolvent_innen, deren Studium eine Workload von 180 Credits (ECTS) umfasst, können auf Antrag eine einschlägige Berufspraxis oder ein Praktikum im Personalbereich von mindestens 16 Wochen in Vollzeit oder entsprechend länger in Teilzeit mit maximal 30 Credits anrechnen lassen. Dies nur, insofern die betreffende Institution über einen formell ausgewiesenen Organisationsbereich für Personalangelegenheiten verfügt und die Berufspraxis oder das Praktikum in diesem Organisationsbereich absolviert wurde oder der Zweck der Institution insgesamt auf Personaldienstleistungen ausgerichtet ist. Die Berufspraxis ist durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nachzuweisen. Über die Anrechnung entscheidet die Studiengangsleitung.
  • können zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudium die 210 Credits (ECTS) aus dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss noch nicht nachgewiesen werden, muss die genannte einschlägige Berufspraxis bzw. das Praktikum im Umfang von 30 Credits bis zur Zulassung zur Masterarbeit erworben werden.

Die Zulassung ist derzeit noch vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. Die Einstellung der entsprechenden Ordnungen folgt.


Das könnte dich auch interessieren!