Entrepreneurship

Master

Academic Degree

Master of Arts (M.A.)

Faculty

Wismar Business School

Campus / Distance learning

Studies on campus

Normal period

4 Semester

Start of studies

to the summer semester

Place of study

Wismar

Classroom Languages

english

Accreditation

This course has an accreditation

Conditions for admission
  • ein erster berufsqualifizierender Studienabschlusses (Bachelor-, Diplom- oder vergleichbarer Abschluss) mit mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten und einer Gesamtnote von 2,5 oder besser in einem Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule
  • Nachweis der englischen Sprachkenntnisse (TOEFL oder Äquivalent) mit mindestens 80 Punkten im internet-basierten TOEFL-Test oder das Äquivalent von z.B. 6.0 in IELTS. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nachweislich Englisch ist oder die ihren Bachelor-, Diplom- oder vergleichbaren Abschluss nachweislich an einer Institution erworben haben, deren Lehrsprache Englisch ist, brauchen keinen solchen Nachweis vorzulegen.
  • Nachweis eines abgeschlossenes Sprachniveau B1 (entspricht B1.2) entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) in Deutsch. Wer dies zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht nachweisen kann, muss für eine vorbehaltliche Zulassung ein abgeschlossenes Sprachniveau A1 (entspricht A1.2) entsprechend des GER in Deutsch nachweisen, wobei der Nachweis zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als ein Jahr sein darf, und den Erwerb der Sprachkompetenz in Deutsch auf abgeschlossenem Sprachniveau B1 studienbegleitend am Sprachenzentrum der Hochschule Wismar nachholen, um die Zulassung zur Masterarbeit gemäß § 10 Absatz 1 der Prüfungs- und Studienordnung erhalten zu können. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nachweislich Deutsch ist oder die ihren Bachelor-, Diplom- oder vergleichbaren Abschluss nachweislich an einer Institution erworben haben, deren Lehrsprache Deutsch ist, brauchen keinen solchen Nachweis vorzulegen.
  • Mindestens 20 Punkte im Auswahlverfahren aufgrund der schriftlichen Bewerbung (Motivationsschreiben) gemäß Anlage 1 sowie weiterer Kriterien gemäß Anlage 2.

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