weitere BMBF-Unterstütztung für Studierende // Corona

im Bild zu sehen: Portmonait mit Geldschein

Diese Überbrückungshilfe bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.

Eine Beantragung ist seit dem 20.11. wieder möglich. Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden:

Auch die Überbrückungshilfe in Form eines KfW-Kredits wurde erweitert. Somit wird die Zinsvergünstigung nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.

Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.


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