Russisches und internationales Wirtschaftsrecht, Master
Allgemeines zum Studium
Der Masterstudiengang Russisches und internationales Wirtschaftsrecht richtet sich an deutschsprachige Studierende und vermittelt diesen Fachwissen im russischen und internationalen Wirtschaftsrecht.
Er orientiert sich damit direkt an den speziellen Anforderungen des deutsch-russischen Rechtsverkehrs und bereitet Sie praxisnah auf verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben vor.
Das wird erreicht durch:
- anwendungsorientierte Studieninhalte,
- praxisbezogene Problemlösungen anhand wissenschaftlicher Methoden,
- Exkursionen,
- einmonatiges Praktikum in Moskau,
- Lehrveranstaltungen als Vorlesungen, Seminare und Übungen in überschaubaren Gruppen,
- komplexe interdisziplinäre und internationale Fallstudien anhand konkreter Probleme aus der Unternehmenspraxis.
Das Studium wird gemeinsam mit dem Plechanov-Institut Moskau durchgeführt. Darüber hinaus bestehen vergleichbare Vereinbarungen mit Universitäten in der Ukraine (Poltawa) und in Kasachstan (Almaty).
Inhalt des Studiums
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Das dritte Semester absolvieren die Studierenden an einer der Partnerhochschulen im Ausland, die anderen an der Hochschule Wismar. Während aller Semester steht dem Pflichtfachbereich mit Vertiefungen ein umfangreicher Wahlbereich gegenüber.
Abschluss
Master of Laws (LL.M.) & Master of Science (M. Sc.)
Studienbeginn
jeweils zum Sommersemester
Regelstudienzeit
4 Semester
(davon 1 Semester im Ausland)
Unterrichtssprache
Englisch, Deutsch und bei Wunsch Russisch
Als Wahlpflichtmodule können gewählt werden
- Durchführung von Marketingprojekten
- Interkulturelles Marketing
- Internationales Marketing innovativer Produkte
- Staatliche Innovationspolitik
- Investitions- und Innovationsrisiken
- Unternehmensrecht 1
- Unternehmensrecht 2
- Unternehmensfinanzierung
- Vertiefung Vertragsrecht
- Vertiefung öffentliches Recht
- Finanzcontrolling
- Wirtschaftsvölkerrecht
- Intellectual property Law
- Bilanzierung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften
- Bankrecht
- Europäisches Wirtschaftsrecht
- Recht der Unternehmenskrise
- Betriebliches Prüfungswesen
Perspektiven nach dem Studium
Mit Beendigung Ihres Masterstudiums erlangen Sie sowohl den Abschluss der Hochschule Wismar „Master of Laws (LL.M.)“ als auch den Abschluss der jeweiligen Partnerhochschule „Master of Science (M.Sc.)“.
Diese qualifizieren Sie für Tätigkeiten in allen Bereichen, in denen juristische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen erforderlich sind. Der Abschluss eröffnet Ihnen damit insbesondere Einsatzmöglichkeiten in Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und anderen nationalen und internationalen Organisationen, die im deutsch-russischen oder internationalen Rechtsverkehr tätig sind.
Sie können dabei aufgrund Ihres Wissen um den länderübergreifenden und internationalen Kontext in unterschiedlichsten Funktionen als Führungs- und Fachkraft tätig werden.
Anmerkung:
Richter, Staatsanwalt und Anwalt nach deutschem Recht kann jedoch nur werden, wer zwei Juristische Staatsexamen vorweisen kann. Ein Bachelor- oder Masterabschluss reicht hierfür nicht aus.
Akademischer Grad
Master of Laws (LL.M.)
Fakultät
Wirtschaftswissenschaften
Präsenz- / Fernstudium
Präsenzstudium
Regelstudienzeit
4 Semester
Studienbeginn
jeweils zum Sommersemester
Studienort
Wismar, Moskau, Almaty, Potawa
Unterrichtssprache
Deutsch, Englisch
- erster berufsqualifizierender Studienabschluss „Bachelor of Laws (LL.B.)" oder in einem verwandten Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule mit mindestens 180 Leistungspunkten und einer Gesamtnote von 2,5 oder besser
- kann die Gesamtnote von 2,5 nicht nachgewiesen werden, müssen mindestens zwei rechtliche Module oder die Abschlussarbeit mit einer Modulnote von 2,0 oder besser bestanden worden sein
- lautet die Gesamtnote 3,3 oder schlechter, erfolgt keine Zulassung
- Kenntnisse der englischen Sprache sind nachzuweisen
Details zur Zulassung finden Sie in den entsprechenden Ordnungen.